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Das Deckungsverfahren

Wir sorgen dafür, dass Ihre Arbeit bezahlt wird!

Als Dienstleister bieten wir professionelle Unterstützung im Deckungsverfahren unabhängig vom Rechtsgebiet.

Hierbei treten wir als Ihre Unterbevollmächtigte auf und vertreten Ihre Interessen direkt gegenüber dem Rechtsschutzversicherer Ihrer Mandanten.

Wir unterstützen Sie als Partner für

  • die Erstellung von Deckungsanfragen
  • die Beratung und Korrespondenz zu aufkommenden rechtsschutzversicherungsrechtlichen Fragestellungen aller Art
  • die Anfertigung von bedingungsgemäßen Stichentscheiden
  • die Einleitung und Betreuung von Schiedsgutachterverfahren
  • die gerichtliche Geltendmachung der Deckung im Klageverfahren
  • die Finanzierung von nicht rechtsschutzversicherten Maßnahmen durch einen Prozessfinanzierungspartner

Ihre Vorteile auf einen Blick

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Optimierte Deckungsquote

Steigern Sie die Effizienz und Konvertierungsquoten Ihrer Leads und damit Ihres Umsatzes.

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Schnell & Einfach

Wenig Informationen notwendig, digital und sicher übertragbar.

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Vollständige Transparenz

Behalten Sie im Kundenportal den Live-Status Ihrer Fälle im Blick.

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Ihr Mandant bleibt
Ihr Mandant

Wir kümmern uns um die Deckung, Sie um Ihren Mandanten!

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Möglichkeit einer
Prozessfinanzierung

Kostenrisiko des Mandanten trägt je nach Fall ein externer Prozessfinanzierer.

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Ihre Zusammenarbeit
mit dem RSV

Ohne Ihr Renommee oder Absprachen mit der Versicherung zu gefährden, kümmern wir uns um den Streitfall.

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Fokus aufs Wesentliche

Lagern Sie aufwendige und kostspielige unattraktive Streitigkeiten einfach zu uns aus.

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Besprechen Sie Ihr Anliegen direkt mit unseren Experten. Wir freuen uns auf Sie!

Das Problem

Das rationale Desinteresse existiert auch bei Anwälten.

Kosten und Nutzen stehen bei rechtsschutzversicherten Mandanten für Rechtsanwälte oft in keinem guten Verhältnis. Denn ob der Versicherungsschutz zu Recht verweigert wurde, ist nur sehr aufwendig zu prüfen und oft finden nur Experten die formalen oder materiellen Fehler einer Deckungsablehnung.

Angesichts der oft geringen Streitwerte lohnt sich der für die Geltendmachung der Deckung erforderliche Aufwand oft nicht. Diese Kombination aus Ungleichgewicht und Intransparenz, nutzen die Versicherer systematisch aus, um ihre vertraglich geschuldete Leistungspflicht massenhaft zu verweigern.

Mit Recht zum Recht

Partnery geht systematisch gegen bestimmte
Rechtsschutz-Versicherer vor.

  • Wir bauen auf die Erfahrungen aus hunderten absolvierten Deckungsverfahren.
  • Wir kennen die Rechtsschutzbedingungen und erkennen formelle und argumentative Fehler der Versicherer.
  • Wir haben unsere Prozessführung dabei auf die notfalls konfrontativen Auseinandersetzungen mit problematischen Rechtsschutzversicherern konzentriert und kämpfen für ein verbessertes Regulierungsverhalten der Branche.

Schon ein formal richtiger Stichentscheid oder die perfekt unterstützte Einleitung eines Schiedsgutachterverfahrens sind wichtige Unterstützungshandlungen, die wir Ihnen liefern können.

You might be an expert, but not for everything.

Sie sind erfahren, auch Fachanwalt und als solcher in Ihrem Rechtsgebieten ein Experte?

Um den Deckungsfall Ihres Mandanten bearbeiten zu können, müssen Sie sich aber erst in die Bereiche des VVG, der ARB und aller versicherungsrechtlichen Einwände einarbeiten. Gegen Versicherungsgesellschaften, die den ganzen Tag auf dem Feld des (Rechtsschutz-)Versicherungsrechts spielen, ist das ein erheblicher Nachteil.

Diesen Nachteil werden wir mit Unterstützung im Versicherungsrecht spezialisierter Anwälte ausgleichen. So setzen wir die Interessen von Ihnen und Ihren Mandanten bestmöglich durch.

Für weitere Informationen sprechen Sie uns gerne an!